Startseite
zur Person
Kanzlei
Kosten
Datenschutz
Impressum
ImpressumImpressum

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich Willkommen auf den Webseiten der Rechtsanwaltskanzlei Christian Mühler.



Ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit ist das

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Als Strafverteidiger vertrete ich bundesweit Ihre Interessen in allen Stadien des Strafverfahrens, d. h. vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis in das Rechtsmittel- und Vollstreckungsverfahren.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt meiner Arbeit ist das

Arbeits- und Sozialrecht.

Auch meine zusätzlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf den Rechtsgebieten

Immobilienrecht,
Verkehrsrecht,
privates Versicherungsrecht, sowie
Ehe- und Familienrecht

gewährleisten Ihnen eine engagierte und umfassende juristische Beratung und Vertretung.




Meine Dienstleistung umfasst, je nach dem von Ihnen erteilten Mandat, die rechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen bundesweit. Dabei sind mir der direkte und persönliche Mandantenkontakt sowie die individuelle Behandlung Ihres Falles selbstverständlich.

Ihre gerichtliche Interessenvertretung erfolgt, mit Ausnahme vor dem Bundesgerichtshof in Zivilsachen, persönlich vor allen Gerichten in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Dadurch ist die ganz besondere und individuelle Behandlung Ihres rechtlichen Problems bis zu einem erfolgreichen Abschluss gesichert.

Durch bestehende Netzwerke beziehe ich nach Absprache mit Ihnen auch fachkundige Kollegen und Spezialisten beratend mit ein, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen.




Unter der Telefonnummer

0179 203 85 55

biete ich Ihnen anwaltliche Hilfe rund um die Uhr in Strafsachen an.

Wenn Sie wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder unvorhersehbar durch Polizei oder Staatsanwaltschaft anderen strafrechtlichen Zwangsmaßnahmen unterworfen wurden, sollten Sie sofort mit einem erfahrenen Strafverteidiger Kontakt aufnehmen.

Sie haben das Recht, sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Strafverteidiger beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben und Ihnen die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, wenn Sie erklären, sich zunächst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Die zeitnahe erste Beratung ist besonders wichtig, da die Weichen für den weiteren Verlauf eines Strafverfahrens oft am Anfang gestellt werden.


Wenn Sie rechtliche Fragen haben, dann freue ich mich über Ihren Anruf unter 0341/4014445 oder eine E-Mail-Nachricht, um kurzfristig einen persönlichen Besprechungstermin mit Ihnen zu vereinbaren.

Ihr
Christian Mühler
Rechtsanwalt


© 2004 - 2024 Christian Mühler Rechtsanwalt     Datenschutz     Webdesign: SHOPPROFI